Gießen: Afghane überfällt und missbraucht schlafendes Kind – Richter fällt ein Skandalurteil

Ein afghanischer Einwanderer hat in Gießen eine 13-Jährige im Schlaf überfallen und sexuell missbraucht. Obwohl der Mann im letzten Jahr „einvernehmlichen Sex“ mit einer 11-Jährigen hatte, wegen des Besitzes von Kinderpornografie vorbestraft ist und er noch unter Bewährung steht, verhängte der Richter erneut eine Bewährungsstrafe.

Die Gießener Allgemeine berichtete über das skandalöse Urteil. Der heute 22-jährige Sexualstraftäter hatte sich Nachts in das Kinderzimmer des schlafenden Mädchens geschlichen. Er öffnete ihre Hose und griff dem schlafenden Kind in die Unterhose.

Sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff nennen dies die Juristen – eine schwere Straftat. Vor einem Jugendschöffengericht am Gießener Amtsgericht räumte der heute 22-jährige R. die Tat ohne Wenn und Aber ein.

Eine Entschuldigung gab es nicht vom Täter für das Opfer. Der Afghane drückte dem traumatisierten Mädchen und ihrer Familie auch nicht sein Bedauern darüber aus, was er dem Kind angetan hat.

Der Täter räumte die Tat ein, machte aber keine weiteren Angaben zum Tathergang. Das schreckliche Geschehen ereignete sich in einem kleinen Dorf in der Nähe der Stadt Gießen in Hessen. Im eigenen Kinderzimmer, im behüteten Elternhaus, des Nachts von einem afghanischen Sexualtäter überfallen zu werden, hinterließ bei dem Opfer ein Trauma. Die Familie ging durch ein monatelanges Martyrium.

Der Anwalt der Familie des Kindes, die als Nebenkläger beim Prozess auftraten, schilder die Situation für das Opfer.

Das Mädchen befindet sich in therapeutischen Gesprächen. »Sie muss mit dem Ereignis ein Leben lang umgehen«, sagte der Nebenklägervertreter. Er forderte eine harte Bestrafung – jedenfalls keine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. Zumal R. vor Gericht kein Wort der Entschuldigung oder des Bedauerns kundtat.

Richter Heiko Kriewald entschied sich trotzdem für eine Bewährungsstrafe.

Ein Jahr und acht Monate Haftstrafe verkündete Richter Kriewald, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Zudem muss der junge Mann an sexualtherapeutischen Gesprächen teilnehmen und 1000 Euro an den Verein »Wildwasser« mit seiner Beratungsstelle gegen sexuellen Missbrauch zahlen

Der Mann hat die Tat gestanden, das führte wohl letztendlich zum milden Urteil. Das Geständnis hätte ihn auch ins Gefängnis bringen können und damit seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland gefährden können, so der Richter.

Wir merken uns: Nicht schwerer sexueller Missbrauch kann ins Gefängnis führen, sondern das Geständnis einer solchen Tat. Wenn die Ahndung solch eines abscheulichen Verbrechens zur Beendigung der Erlaubnis in Deutschland leben zu dürfen führt, dann wird eben nicht mit Gefängnis bestraft.

Der Täter ist bereits als Jugendlicher ausgewandert, 2013 verließ er Afghanistan. Über den Landweg reiste er durch Griechenland und die Türkei nach Deutschland, wo er 2015 willkommen geheißen wurde. Er lernte Deutsch und arbeitet als Anlagenführer. Sein Einkommen sichert die Familie in Afghanistan ab. Mit einem Urteil, was seinen Aufenthaltsstatus beenden könnte, wäre es damit vorbei. So die Überlegungen des Gerichts.

Da stellt sich die Frage ob jeder Sexualstraftäter so milde bestraft wird, auch dann, wenn er mit keiner rührseligen Geschichte aufwarten kann? Der Verdacht drängt sich auf, dass es hier, wie so oft,  einen Migrantenbonus vom Gericht gab.

Natürlich zeigte sich der Anklagevertreter hocherfreut über dieses Urteil. Der Staatsanwalt hatte übrigens auch signalisiert doch besser Milde walten zu lassen und dafür plädiert dem Täter noch eine zweite Chance zu geben. Eine zweite Chance haben das Opfer und ihre Familie übrigens nicht. Das Mädchen muss lebenslang unter den psychischen Folgen der Tat leiden. Das spielte bei den Überlegungen der Juristen aber wohl keine so große Rolle, wie das Wohlergehen der afghanischen Familie des Täters.

Der Täter mit der „günstigen Sozialprognose“ ist bei Gericht beileibe kein Unbekannter.  Vergangenes Jahr musste er sich in Niedersachsen vor Gericht verantworten.

Auch damals lautete die Anklage sexueller Missbrauch und sexueller Übergriff. Mit einer seinerzeit Elfjährigen aus Hannover hatte er sich wohl mehrfach auf einem Bahnhof zum Sex getroffen. So wie es im Gericht anklang, geschahen diese Treffen aber „einvernehmlich“.

Einvernehmlich mit einer elfjährigen! Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der Angeklagte hatte das Kind zudem noch veranlasst Bilder von sich zu senden. Der afghanische Sexualtäter wurde deshalb im Jahr 2020 zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren verurteilt.

Der Täter wurde erneut zur Bewährung verurteilt,  obwohl seine Bewährung noch läuft.