Korruption in Roten Betriebsräten — Strafbare Praxis verurteilt.

An Familie und Freunde

Zentrum klärt auf

Korruption im Betriebsrat:
Unheilvoller Lobbyismus auf Kosten der Arbeitnehmer

Die Bestechung von Betriebsräten: Ein Thema, dass seit über 18 Jahren – und vermutlich schon viel länger – akut ist. Leider erscheint es wie so oft: Was in den Wohlstandsjahren vor sich hin keimte und dadurch arglos verdrängt wurde, kommt nun mit voller Breitseite zur Entfaltung. Dabei sind Millionen von Arbeitnehmer aus allen möglichen Berufssparten von der zweifelhaften Allianz der Firmenbosse und ihren Betriebsräten betroffen. Letztere werden ordentlich nach dem Prinzip „Hummer, Nutten und Gehaltserhöhung“ geschmiert, was völlig humorfrei zu verstehen ist: Da kassierte ein Betriebsratsvorsitzender schon mal über 750.000 Euro Jahresgehalt, andere werden im Schnellverfahren befördert, bekommen einen Firmenwagen zur privaten Nutzung oder dürfen auf Kosten des Unternehmens verreisen. Wessen hohes Lied dabei gesungen wird, ist unmissverständlich.

Am Sonntag vom 21. Mai 2023 diskutierten die fachkundigen Martin Schildknecht, Oliver Hilburger, Horst Schmidt und Tobias Gerstner (Alternative Gewerkschaft Zentrum Automobil) über die Problematik der Korruption in den Betriebsräten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes in Braunschweig vom 10. Januar diesen Jahres hatte das Thema in die Presse gebracht, wobei man sich ansonsten wie bei so vielem heutzutage lieber in einen Mantel des Schweigens hüllt. Vermutlich, weil etliche große Konzerne wie etwa VW, Opel oder Thyssen-Krupp bereits nach diesem Prinzip verfahren. Namen wie der ehemalige Porsche-Betriebsratsboss Uwe Hück werden genannt, der einst als kleiner Lackierer begann, um später ein Jahresgehalt von einer halben Millionen Euro zu beziehen. Gefördert wird das Ganze von einer Polit- und Gewerkschaftslobby, welche eine SPD aus der Zeit von Andrea Nahles, die Linkspartei, aber auch solche neo-sozialistischen Verbände wie etwa die IG Metall oder Verdi umfasst. Die Dunkelziffer wird als noch viel höher eingeschätzt als das, was allgemein bekannt ist.

Dabei ist die Bestechung von Betriebsräten eine strafbare Handlung nach Paragraph 119. Aus einer ehrenamtlichen wie unparteiischen Tätigkeit sollte niemals eine eingekaufte Interessensgemeinschaft werden, wobei sogar der Begriff des „Co-Managements“ in den Raum geworfen wird: Hier schalten sich Betriebsräte nicht nur in die Unternehmensführung ein, sie werden dementsprechend auch noch gefördert, was zu Ungunsten sämtlicher Angestellter passiert. Vor allem die SPD würde gerne eine Politik jenseits des Ehrenamtes betreiben. Gerade in Zeiten der westlichen Deindustrialisierung und der systematischen Wohlstandsvernichtungen dürften weder Gewerkschaften noch Betriebsräte von der Willkür des politischen Establishments abhängig sein. Mit einem langfristigem Arbeitsplatzabbau, aber auch der internen Aushöhlung der Betriebsstrukturen sowie der Unterwanderung der betroffenen Unternehmen könnten weitere negative Auswirkungen in Kraft treten.

Hier das Video:

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Alex Cryso/MSRAufklärung