EU und die Todesstrafe

Give Peace a Chance? EU verhängt Todesstrafe bei Volksaufruhr und möglichen Bürgerkriegsszenarien

Zwar wurde die Todesstrafe innerhalb der EU bereits im Jahre 1983 abgeschafft, doch ist sie im Kriegsfall oder beim Szenario eines möglichen Volksaufstandes weiterhin erlaubt. Nun wurde uns ja des Öfteren schon ein „heißer Herbst“ angekündigt, in dem sich die Menschenmassen erheben, um gegen die verfehlte Politik innerhalb der Europäischen Union, der Parlamente und der Rathäuser zu protestieren. Corona-Zwänge, eine unkontrollierte Massenzuwanderung, unbezahlbare Energiekosten und die zunehmende Meinungsdiktatur haben aus dem einstmalig blühenden Kontinent einen gesellschaftlichen wie sozialen Trümmerhaufen werden lassen. Ziehen die Verantwortlichen also ihren nächsten Trumpf, um den Schießbefehl gegen Demonstranten zu geben und die Exekution von bekannten Oppositionellen anzuordnen?

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Bereits vor zwei Jahren warnte die Wiener Rechtsanwältin Eva Maria Barki davor, dass es im Krisenfall zur Gewaltanwendung von Seiten der EU-Politiker kommen wird. Barki: „Wie sehr die Europäische Union elementare Grund- und Freiheitsrechte missachtet, zeigt sich in erschreckender Weise darin, dass die EU sowohl die Todesstrafe als auch das Recht zur Tötung von Menschen im Falle eines Aufstandes oder Aufruhrs, was nach wie vor in ihren Rechtsbestand ist, akzeptiert.“ Zwar gibt sich die Union bis zum heutigen Tage äußerst menschenfreundlich, was die Behandlung von Terroristen, Kinderschändern, Vergewaltigern und Linksextremen anbelangt, doch schon die Charta der Grundrechte (Menschenrechtskonvention, Abschnitt 1 Rechte und Freiheit – Artikel 2) bestätigt den Widerspruch, das Grundrecht auf Unversehrtheit auszuhebeln, sollte es zu Aufständen oder ähnlichen Krisenszenarien kommen. Zwar ist die EU nie darum verlegen, anderen Staaten mit dem moralischen Zeigefinger zu drohen, wenn es um die Ausführung und Beibehaltung der Todesstrafe geht. Doch muss man sich auf der anderen Seite fragen, warum man auf Zusatzklauseln und gesetzliche Hintertürchen beharrt, die eindeutig belegen, dass die EU schon seit langem mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen rechnet..?

Ab Herbst scheint sich das, was sich bereits während der Corona-Krise abzeichnete, immer mehr auf ein breites Spannungsfeld auszudehnen: Während die Corona-Kritiker von der Staatsgewalt in Schach gehalten und auseinandergetrieben werden, konnte die linksextreme Antifa jederzeit skandieren und gewalttätig werden. Die politische Gesinnung lässt grüßen, Aufstand ist eben nicht gleich Aufstand. Linke dürfen Autos anzünden und kommen damit durch, Systemkritiker jedoch nicht auf Missstände hinweisen, ohne um ihr Leben bangen zu müssen. Nicht nur Barki sieht darin eine prinzipielle Verletzung der Menschenrechte.

Bereits 2009 wurde darauf hingewiesen, dass die Todesstrafe innerhalb der EU durch den Lissabon-Vertrag wieder eingeführt werden kann. Auch ist von Aufruhr und Kriegsfällen die Rede, wobei die Gegner von Islamisierung, Corona und den explodierenden Kosten automatisch in die Rolle des Bösen gedrängt werden. Auch das Wort „Aufruhr“ ist sehr frei definierbar und dürfte wie bereits erwähnt mehr denn je von der jeweiligen politischen Gesinnung abhängig sein. Schon eine simple Montagsdemo kann also den Anlass zum Schusswechsel bedeuten, bei der die Sprecher und Rädelsführer von der Bundeswehr und der Polizei an die Wand gestellt werden. Anscheinend ist die Todesstrafe bei Volksaufständen schon seit Dezember 2009 in Kraft, doch nur die wenigsten wissen davon.

Alex Cryso/MSRAufklärung

Quellen:

https://t.me/auf1tv/3659

Links:

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Artikel_2_%E2%80%93_Recht_auf_Leben

https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#13._Protokoll_vom_3._Mai_2002

https://dejure.org/gesetze/MRK/2.html

https://cdn.website-editor.net/a73cab811e1c483494b3c2987460bd62/files/uploaded/Der%2520ROTE%2520Reisepass%2520und%2520die%2520Vertr%25C3%25A4ge..pdf

https://www.freiewelt.net/blog/unfassbar-todesstrafe-bei-aufruhr-oder-aufstand-ist-eu-rechtsbestandteil-10090877/