Urteil im sogenannten Schulhofprozess in Essen.
BRD-News berichtete bereits am 6. Januar 2020.
Die Bild Zeitung titelt:
Angeklagter: „Wer sind Sie, dass ich Ihnen zuhöre?“
Nach der Urteilsverkündung gegen die acht Angeklagten (bis zu drei Jahre und drei Monate Haft wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung) kam es im Amtsgericht zu heftigen Krawallen. Beleidigungen, Schreie, Rempeleien – ein Großaufgebot der Polizei musste eingreifen. Und das nicht zum ersten Mal während des Prozesses!
Mehrmals musste der Prozess vertagt werden.
Im Dezember begann der Prozess, in dem Zeugen und Angeklagte immer wieder durch Respektlosigkeiten gegen die Justiz auffielen.
So auch bei der Urteilsverkündung am Donnerstag: Als Richterin Claudia Schlarb den Angeklagten Mohammed S. (20, kassierte drei Jahre Knast) aufforderte zuzuhören, giftete der zurück: „Wer sind Sie, dass ich Ihnen zuhöre?“
Als das Urteil verkündet war, fielen alle Hemmungen
Als die Verhandlung beendet war, rasteten Mohammed S. und der Mitangeklagte Ahmed M. (18, drei Jahre und drei Monate Haft) aus. Gegenseitig warfen sie sich vor, bei der Polizei nicht dichtgehalten zu haben. Aus dem Zuschauerraum riefen Angehörige schwerste Beleidigungen in den Saal.
Was die beteiligten von der Deutschen Justiz halten, machten sie klar – Nichts –
Was seit Beginn des Prozesses deutlich wurde: Den Beteiligten ist die deutsche Justiz offenbar egal. Die Prügler hatten sich nach BILD-Informationen bereits vor dem Prozess mit ihrem Opfer geeinigt, es soll Schmerzensgeld gezahlt worden sein.
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Joachim Wagner prangerte die Paralleljustiz in seinem Buch Richter ohne Gesetz bereits 2012 an.
Die sogenannten Libanesen Clans, leben nach ihren eigenen Gesetzen. Sie kamen einst als Flüchtlinge. Sie versäumten es sich zu integrieren. Viele von Ihnen werden seit Jahrzehnten geduldet oder bekamen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Die WAZ berichtet ebenfalls:
Nach der Urteilsverkündung setze Tumult ein.
Zuerst auf der mit acht jungen Libanesen besetzten Anklagebank, dann auch im Zuhörersaal.Die mit massiven Kräften vertretene Polizei ging sofort dazwischen, brachte einige der Störer zu Boden. Ein Mann aus der Familie S. musste später gefesselt zur Wache, ein anderer bekam einen Platzverweis. Auf der Anklagebank hatten zuvor Justizwachtmeister Handgreiflichkeiten zwischen den Angeklagten durch körperlichen Einsatz verhindert.
Aktuell sitzt er wegen des Verdachtes auf Vergewaltigung in U-Haft, weil er zwei Monate nach der Prügelattacke ein Mädchen zum Sex gezwungen haben soll. Er habe gedroht, sonst Nacktbilder von ihr zu veröffentlichen, heißt es.
Doch nach dem Urteil, die Angeklagten sollten abgeführt werden, kam es zum Streit zwischen Mohammad S. (20) und Ahmed M. (18). Letzterer hatte nach der Festnahmen im Sommer als erster bei der Polizei „gesungen“ und die anderen belastet.
Im Saal soll Mohammad S. ihn deshalb als „Zinker“, also Verräter, beleidigt haben. Ahmed M. soll direkt mit „Hurensohn“ gekontert haben. Aus dem Zuhörerraum beteiligten sich plötzlich Mitglieder der Familie S. an lautstarken Beleidigungen, die Mutter M. soll gekontert haben. Als die Lage immer unübersichtlicher wurde, griff die Polizei beherzt und mit entsprechender körperlicher Gewalt ein. Danach war Ruhe.