Das Bundesverfassungsgericht hat den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB, zum Teil für Grundgesetzwidrig erklärt. Weil Bundestag und Bundesregierung die Beschlüsse nicht geprüft haben. Frau von der Leyen prüft nun,

Das Bundesverfassungsgericht hat den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB, zum Teil für Grundgesetzwidrig erklärt. Weil Bundestag und Bundesregierung die Beschlüsse nicht geprüft haben. Frau von der Leyen prüft nun,