Verfassungsschutz kassiert Klatsche vor dem Kölner Verwaltungsgericht – AfD Beobachtung als Verdachtsfall ist rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht in Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz untersagt die AfD weiterhin, als Verdachtsfall zu beobachten. Das Gericht urteilte, die ganze AfD darf nicht als Rechtsextremer-Verdachtsfall beobachtet werden. Die Gesamtpartei wird beobachtet, das wurde erst am Mittwoch durch Medienberichte bekannt. Regierungsschutzchef Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang …