Keine Versammlungsfreiheit in Köln
Wiederholt konnten in Köln ordnungsgemäß angemeldete Demonstrationen und Kundgebungen nicht stattfinden. Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines …