Wiederholt konnten in Köln ordnungsgemäß angemeldete Demonstrationen und Kundgebungen nicht stattfinden. Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Wiederholt konnten in Köln ordnungsgemäß angemeldete Demonstrationen und Kundgebungen nicht stattfinden. Art. 8 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.