Bundesverfassungsgericht urteilt: EZB verstößt teilweise gegen das Grundgesetz – Von der Leyern prüft Verfahren gegen Deutschland
Das Bundesverfassungsgericht hat den Ankauf von Staatsanleihen durch die EZB, zum Teil für Grundgesetzwidrig erklärt. Weil Bundestag und Bundesregierung die Beschlüsse nicht geprüft haben. Frau von der Leyen prüft nun, ob Sie als Kommissionspräsidentin ein Verbotsverfahren gegen Deutschland einleiten kann. Frau von der Leyen wurde …