Sind Livestreamer Journalisten?
Bei moderiertem Livestream könnte man davon ausgehen.
Einfache Filmcrews die nur Filmen und ihrem Stream nur von denen die Sie beauftragen zu Filmen im Stream zu Wort kommen lassen und keinen Einfluss auf die Szenerie via Kommentar und Hintergrundinformationen beitragen – Sind nur Filmer
– Stellt der Veranstalter dieses Team oder eine Einzelperson an – sind diese Weisungsgebunden und keine Freie Journalisten.
Bei freiem Journalisten wird deren Tun aus eigenem nicht Profitgesteuertem Agieren geleitet.
Nun ist das Grundgesetz mit Artikel 5 recht klar in der Aussage:
Dementgegen sind einfache Videos oder Bilder ohne Moderation oder schriftlichem Kontext kein Journalismus.
Ein sogenannter Presseausweis könnte dem Bericherstatter/Filmer/Streamer weiterhelfen ist aber mit der eigenen Arbeit in Journalistischem Sinn nachzuweisen.
Inwieweit hier Aufnahmen von „Nur Streamern“ als Berichterstattung gelten sind dann vom Auftraggeber klar zu bezeichnen und Somit unter dem Label des Veranstalters zu Veröffentlichen.
Hier der Artikel 5 GG
Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Klar in der Aussage
Allerdings müsste dieses Gesetz in die aktuelle digitale Zeit gepasst werden.
Es gibt viele Urteile und Rechtsempfehlungen – Diese wiederum bringen eher Unklarheit als eine Rechtssicherheit.
Immer mehr freie Journalisten arbeiten, um ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können, nicht mehr ausschließlich im klassischen Journalismus, sondern zusätzlich im Bereich der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Das kann zu Interessenkonflikten führen. Das Netzwerk Recherche und andere Verbände und Gruppen fordern deshalb eine strikte Trennung der Tätigkeiten von Journalismus und Pressearbeit.
https://de.wikipedia.org/wiki/Journalismus
Basisgedanke:
Früher gab es Fotografen und Texte in Papierform und man musste dem Bild mit dem dazu geschriebenen Glauben (soweit der Schreiberling den Fotobeitrag und sein Text dazu glaubwürdig erschien) Oft war das schwierig nachzuprüfen.
Heute gibt es Video mit Tonaufnahmen- Somit wird die Szenerie „Eingefroren“ Diese gibt nur den Moment der Szene wieder.
Nur wer ständig auch umhergeht auch Beitragserklärend (soweit möglich) kann das „Drumherum“ möglichst neutral wiedergeben.
Auch diese Berichterstattung kann „Geframt“ werden.
Sobald der Berichterstatter etwas im Fokus hat.
Somit ist neutrale Berichterstattung auch aktuell schwierig.
Sogenannte Berichterstattung in Filterblasen können Erfolgreich sein – bleiben dennoch in der Blase.
Ziel ist Alle Filterblasen zu durchbrechen um jeden Interessierten zu erreichen.
Das wiederum wird von den Filterblasen selbst Verhindert.
Viele Beispiele zeigen im ÖRR und auch in den Filterblasen selbst das „Eigenframing“
Was tust Du nun ?
MSRAufklärung
Urteil dazu
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-zweibruecken-1olg2ss-smartphone-aufnahme-polizei-einsatz-film-ton-201-stgb-strafbar/?r=rss
Quelle
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_5.html