Geimpfte und Genesene kommen wieder in den Besitz ihrer Verfassungsmäßig garantierten Grundrechte. Darauf einigten sich die Parlamente am Freitag.
Wer nicht zweimal geimpft wurde oder die Krankheit bereits überstanden hat, muss weiterhin darauf hoffen, dass die Regierung ihm wieder seine Grundrechte gewährt. Die neuen Regelungen können bereits am Wochenende in Kraft treten.
Vollständig Geimpfte können sich damit wieder in unbegrenzter Personenzahl treffen. Zudem entfällt die Quarantänepflicht nach Kontakt zu Infizierten und die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung beispielsweise beim Friseur. Ausgangsbeschränkungen fallen ebenfalls weg.
Es soll bereits zu unschönen Vorfällen gekommen sein. Bei denen höhnisch grinsende ältere Menschen den Jüngeren erklärten, sie dürften jetzt wieder alles, sie seien ja geimpft. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob die Entziehung der Grundrechte für die Bürger mit dem Grundgesetz vereinbar ist, steht noch aus.
Grundgesetz:
Artikel 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Quelle: Tagesschau