EU-Migrationspakt: Was steht drin im Papier der Kommission?

Das Papier soll den Streit innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten über  die Aufnahme und Verteilung von Migranten innerhalb Europas beenden. Was soll künftig gelten?

Bereits an der EU-Grenze werden die Migranten vom jeweiligen Mitgliedsstaat erfasst. Nach der Registrierung der Einwanderer wird ein Gesundheitscheck vorgenommen. Es werden die Fingerabdrücke genommen und eine Sicherheitsüberprüfung findet statt.

Asylsuchende, die aus Ländern mit einer sehr geringen Anerkennungsrate stammen bekommen ein schnelles Verfahren. Innerhalb von 12 Wochen sollen die Verfahren abgeschlossen sein. Während dieser Zeit können die Migranten auch in geschlossenen Lagern untergebracht werden.

Kein EU-Land kann gezwungen werden Flüchtende aufzunehmen. Eine Aufnahmeverpflichtung konnte die Kommission offenbar nicht durchsetzen. Nehmen Staaten Asylforderer aus anderen Ländern auf, werden sie finanziell entlohnt. 12000 Euro für Minderjährige und 10000 Euro für Erwachsene soll es geben.

Ein Land, das unter Druck gerät, kann den „Mechanismus für verpflichtende Solidarität“auslösen. In dem Fall prüft die Kommission, ob und wie viele Menschen innerhalb der anderen Staaten verteilt werden.

Jedes Mitgliedsland ist zur Hilfe verpflichtet. Das kann die Aufnahme von Migranten sein, Hilfe beim  Migrationsmanagement oder aber „Abschiebe-Patenschaften“.

Bei einer Abschiebe-Patenschaft übernimmt der Mitgliedsstaat der Verantwortung für die Rückführung der Invasoren.

Die EU will weiter die Verhandlungen mit Herkunfts- und Transitländern intensivieren, damit diese abgelehnte Asylbewerber zurücknehmen. Zwar werden nach EU-Angaben rund zwei Drittel der Asylanträge abgelehnt, aber nur ein Drittel der Betroffenen wird tatsächlich abgeschoben. Die Kommission will zudem einen „Rückführungskoordinator“ ernennen und die Mitgliedstaaten bei Abschiebungen auch stärker durch die Grenzschutzagentur Frontex unterstützen.

Grundsätzlich festgehalten wird an den Dublin-Regeln, allerdings werden diese angepasst. Bisher ist das europäische Land für Asylsuchende zuständig, welches die Migranten zuerst betreten haben. Die Länder an den Außengrenzen der EU werden dadurch besonders belastet. Zukünftig sollen auch andere Kriterien relevant sein.

Wer in einem anderen Staat etwa Geschwister hat, dort früher schon mal studiert oder gearbeitet hat, soll dorthin kommen. Gleiches gilt, wenn ein Asylbewerber zuvor legal mit einem Visum in ein EU-Land gereist ist. Und auch gegen das Weiterziehen in andere EU-Staaten soll etwas unternommen werden. Dafür hatte sich Deutschland eingesetzt, das hier zu den Hauptzielländern gehört.

Bei der Seenotrettung setzt die Kommission auf freiwillige Zusagen der EU-Länder.

Brüssel will zudem Empfehlungen für eine bessere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten und Nichtregierungsorganisationen bei der Seenotrettung erlassen. Sie will sicherstellen, dass die Grund- und Menschenrechte von Einwanderern an der EU-Außengrenze nicht verletzt werden. Überwachen soll das unter anderem Frontex.

Quelle: Tagesschau