Der frühere Bundesjustizminister Heiko Maas fordert, nicht geimpften Bundesbürgern weiterhin ihre Grundrechte vorzuenthalten. Kinos und Restaurants sollen nur geimpfte besuchen dürfen.
Lockerungen der umstrittenen Corona-Maßnahmen nur für Menschen, die sich freiwillig einen kaum erprobten Impfstoff verabreichen lassen. Das bedeutet Einführung einer Impfpflicht durch die Hintertüre.
„Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen“, sagte der Außenminister der „Bild am Sonntag“. Als Beispiele nannte er den Zugang zu Restaurants oder Kinos.
Dass vor dem Gesetz alle gleich sind und es auf dem Papier in Deutschland keine Menschen zweiter Klasse gibt, scheint Heiko Maas nicht zu interessieren.
„Es ist noch nicht abschließend geklärt, inwiefern geimpfte andere infizieren können. Was aber klar ist: Ein Geimpfter nimmt niemandem mehr ein Beatmungsgerät weg. Damit fällt mindestens ein zentraler Grund für die Einschränkung der Grundrechte weg.“
Grundrechte zu entziehen, damit hat der Minister offenbar keinerlei Probleme. Grundrechte heißen so, weil es grundsätzliche Rechte sind. Sie können und dürfen nicht entzogen werden. Wer dies dennoch macht, der handelt ganz offensichtlich grundgesetzwidrig, und begeht wahrscheinlich Verfassungsbruch.
Maas versucht die Betreiber von Kinos und Cafés gegen Impfskeptiker aufzuwiegeln. Er sagte: „Die (Geschäftsinhaber) haben ein Recht darauf, ihre Betriebe irgendwann wieder zu öffnen, wenn es dafür eine Möglichkeit gibt. Und die gibt es, wenn immer mehr Menschen geimpft sind. Denn wenn erst mal nur Geimpfte im Restaurant oder Kino sind, können die sich nicht mehr gegenseitig gefährden.“
Geschäftsleute, die wegen der Corona-Maßnahmen um ihre Existenzen gebracht werden, müssen Menschen selektieren. Nicht geimpfte müssen sie demnach den Zugang verwehren und ebenfalls grundgesetzwidrig handeln.
Maas betonte, dass es nicht um Privilegien gehe, sondern um die Ausübung von Grundrechten. Diese seinen massiv eingeschränkt worden durch die Corona-Regeln. Der umstrittene Minister will offenbar weiterhin einen Großteil der Bevölkerung seiner garantieren Rechte berauben.
Die Bundesminister Spahn und Seehofer sprachen sich gegen Privilegien für Geimpfte aus.
Unter anderem mit dem Hinweis darauf, dass nicht bekannt sei, ob diese Menschen dennoch andere anstecken könnten. Weil sich derzeit von Großbritannien ausgehend ein veränderter Corona-Typ ausbreitet, der als extrem ansteckend gilt, dürfte dieses Argument weiterhin von Bedeutung sein.
Beide Minister warnten vor einer weiteren Spaltung der Gesellschaft.
„Viele warten solidarisch, damit einige als erste geimpft werden können“, sagte Spahn im Dezember. „Und die Noch-Nicht-Geimpften erwarten umgekehrt, dass sich die Geimpften solidarisch gedulden.“
Dem widersprach Heiko Maas. Er hält es weiterhin für vertretbar, Menschen ihre Grundrechte zunehmen. „Ja, das wird in einer Übergangszeit auch zu Ungleichheiten führen, aber solange es dafür einen sachlichen Grund gibt, ist das verfassungsrechtlich vertretbar.“
Ein Urteil eines Verfassungsgerichtes, das diese These des ehemaligen Justizministers stützen würde, existiert nicht.
Tatsächlich könnte es sein, dass geimpfte Menschen unter Verweis auf ihre Grundrechte auf die Wiedereinräumung ihrer Freiheiten klagen. In diesem Fall halten es Experten für möglich, dass die Gerichte auf Dauer nicht zulassen, Geimpfte aus Solidarität genauso in ihren Rechten zu beschränken wie nicht geimpfte Menschen.
Quelle: Tagesschau