Die Religionsfreiheit und der Muezzinruf

Eine Erlaubnis für den islamischen Gebetsruf hatten bisher ca.30 Gemeinden in Deutschland. Im Schatten der Corona-Krise kamen etliche Moscheevereine hinzu.

In ganz Deutschland schallt der Ruf „Allahu Akbar“ über die Dächer. Kirchenvertreter haben den Muezzinruf begrüßt, schließlich gilt in Deutschland die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht erlaubt jedem, seine Religion frei und öffentlich auszuleben.

Der islamische Gebetsruf ist ein Bekenntnis

„Allah ist am größten! Ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah. Ich bezeuge, dass Mohammed Allahs Gesandter ist.“

Der Aufruf, „Eilt zum Gebet“ kommt erst am Schluss.

Oft wird ein Vergleich mit Kirchenglocken gezogen. Das ist naiv und blauäugig. Man kann hier nicht vergleichen. Nach islamischen Verständnis hat der Ruf des Muezzins durchaus eine aggressive Komponente.

Ungläubigen, also allen nicht Muslimen, (Juden, Christen, Atheisten etc.) wird öffentlich kundgetan, „wo die Reise hingeht“. Es ist die Aufforderung zur Bekehrung. Die Chance den „wahren Glauben“ freiwillig anzunehmen, bevor die Unterwerfung vollzogen werden muss. Der Gebetsruf ist Zeichen des Bemühens „Allah Raum zu geben“. In allen Gesellschaftlichen, politischen und privaten Belangen. Wo der Muezzinruf  erschallt herrscht, nach islamischer Lehre, Allah.

Befürworter dieser islamischen Kampfansage argumentieren häufig, die meisten Muslime würden das locker sehen. Die Wahrheit sieht anders aus. Als am 3. April in Berlin Neukölln die Dar-As-Salam Moschee den Muezzinruf erklingen ließ kam es zu tumultartigen Szenen.

Über 300 Männer fanden sich vor der Moschee ein, um den Sieg über die Ungläubigen zu feiern. So lauteten zahlreiche Kommentare in den sozialen Netzwerken. Die Polizei versuchte die nicht genehmigte Versammlung aufzulösen. Unter „Allah ist größer“ Rufen wurden die Beamten angegriffen.

Die liberale Imamin Seran Ates wertet die Ausschreitungen als „Vorboten eines Kulturkampfes“. Damit es nicht so weit kommt, müssen die Genehmigungen für den Muezzinruf wieder zurückgenommen werden.

Zur Religionsfreiheit gehört auch, nicht mit anderen Glaubensüberzeugungen belästigt zu werden.

Quelle: Sonntagsblatt