Die Religionsfreiheit und der Muezzinruf
Eine Erlaubnis für den islamischen Gebetsruf hatten bisher ca.30 Gemeinden in Deutschland. Im Schatten der Corona-Krise kamen etliche Moscheevereine hinzu. In ganz Deutschland schallt der Ruf „Allahu Akbar“ über die Dächer. Kirchenvertreter haben den Muezzinruf begrüßt, schließlich gilt in Deutschland die Religionsfreiheit. Dieses Grundrecht erlaubt …