Die Klage zweier Altstadtwirte in Bonn hatte Erfolg. Sie dürfen über die Sperrstunde um 23 Uhr hinaus öffnen und Alkohol ausschenken. Weitere Wirte wollen ebenfalls klagen.
In Nordrhein-Westfalen gilt die Sperrstunde von 23.00 Uhr- 6.00 Uhr. Zwei Wirte in Bonn klagten gegen die ruinöse Verordnung. Vorerst ist die Sperrstunden-Regel für die beiden Kläger ausgesetzt.
Das Verwaltungsgericht hat bisher keine Entscheidung getroffen. Ein Urteil des Gerichts gibt es folglich nicht.
Die Stadt Bonn hat die Sperrstunde für die beiden Gastronomen aufgehoben, als der Stadt Bonn bekannt wurde, das Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Die beiden Kläger wollten per Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht eine Entscheidung herbeiführen.
Mit der vorläufigen Aufhebung der Sperrstunden-Regel für die beiden Wirte entfällt die Eilbedürftigkeit. Somit ist eine zeitnahe richterliche Entscheidung nicht Notwendig.
Die Stadt hatte noch am Freitag erklärt, dass ihre Verordnung rechtssicher sein.
Andere Wirte können nicht nachvollziehen, warum die Aufhebung der Sperrstunde nur für die beiden Kläger gilt, und nicht für alle Gastronomen. Weitere Klagen sind zu erwarten
Quelle: WDR