Bayern: Gericht kippt 15-Kilometer Regel im Eilverfahren

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat die 15 Kilometer-Regel, die für Hotspots Bewohner galt, im Eilverfahren außer Vollzug gesetzt.

Das Verbot sich für Ausflüge nicht weiter als 15 Kilometer von seinem Wohnort zu entfernen, wenn man in einem zum Corona-Hotspot erklärtem Gebiet wohnt, wurde vom Gericht gekippt. Gegen den Beschluss des bayrischen Verwaltungsgerichts gibt es keine Rechtsmittel.

Die textliche Festlegung eines solchen Umkreises sei nicht deutlich genug und verstoße aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit, entschied das Gericht am Dienstag.

Geklagt hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Christian Fliesek.

Künftige Bußgeldbescheide hätten nun keine Rechtsgrundlage mehr – bei Verstößen wurden bisher 500 Euro fällig.

Anfang Januar wurde diese Regel für alle Bewohner beschlossen, die in sogenannten Hotspots leben.

Sie sieht vor, dass Bewohner von Städten und Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mindestens 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner einen Umkreis von 15 Kilometern rund um ihre Wohnortgemeinde nicht zum Zwecke touristischer Tagesausflüge verlassen dürfen.

Für die Betroffenen ist der räumliche Geltungsbereich nicht hinreichend erkennbar, urteilte das Gericht. Die Entscheidung hat mit sofortiger Wirkung Gültigkeit.

Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) erklärte, er habe den Gerichtsbeschluss mit Bedauern zur Kenntnis genommen.

Die Einreisesperre für Tagesausflügler bleibt aber weiterhin bestehen.

Auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske kann in Bayern in Kraft bleiben. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) lehnte einen anderen Eilantrag gegen die Pflicht zur Benutzung eines solchen medizinischen Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen ab.

Quelle: BR 24