9000 Asylbewerber klagen gegen eine Abschiebe-Sonderregelung in der Corona-Krise, wie eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion ergab.
Seit März ist die“ Dublin-Überstellung“ ausgesetzt und wurde erst Mitte Juni wieder aufgenommen. In dieser Verordnung wird geregelt, welches Mitgliedsland der EU für die Asylanträge der Betroffenen zuständig ist. In der Regel ist das der Staat, in dem die Personen zuerst den Boden der EU betreten haben. Abschiebungen müssen innerhalb von 6 Monaten in das zuständige Land erfolgen. Geschieht dies nicht, ist Deutschland für die Asylanträge zuständig.
Die EU-Kommission hatte im April die Vorgabe verbreitet, dass die 6 Monatsregelung auch in Pandemie Zeiten gelte. Deutschland hatte die Vorgabe übergangen um zu verhindern, dass 2600 Asylverfahren am Staat hängen geblieben wären.
Die Grünen sprechen von einer unsolidarischen Sonderregelung und unterstellen der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit der EU zu torpedieren.
Luise Amtsberg, flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, fordert keine Flüchtlinge nach Italien zu übersenden. Weil Italien stark von der Pandemie betroffen sei. Sie fordert weiterhin: „Diese Menschen müssen jetzt gerichtlich gegen ihre Überstellungen vorgehen – ein bürokratischer Irrsinn“,
Quelle: Junge Freiheit
Aktuell gibt es partielle Reisewarnungen aus Österreich gegen Deutschland. Selbst innerhalb Deutschlands sind Personen aus bestimmten Kreisen unerwünscht. Zu groß ist die Befürchtung, aus Norddeutschland könnte sich die Pandemie ausweiten. Offensichtlich geht es den Asylbewerben nicht um Asyl, sondern um die beste Unterbringungsform und beste finanzielle Absicherung im Schutzland. Schutz vor politischer Verfolgung genießt man auch in Italien und allen anderen Mitgliedstaaten der EU.